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Willkommen zu Garten- und Landschaftspflege Pelzer

Kompetenz, Zuverlässigkeit, Qualität

Erfahren Sie mehr über das Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen, für Beratungen und/oder Vorabangeboten zu kontaktieren.

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Über Garten- und Landschaftspflege Pelzer

Garten- und Landschaftspflege Pelzer ist ein Familienunternehmen, welches für umweltfreundliche und hochwertige Landschaftspflege steht, die sowohl unsere Kunden, als auch die Natur zu schätzen wissen.

Wir arbeiten mit professionellen Geräten und wertigen Materialien, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Ob private Gärten oder großangelegte gewerbliche Grünflächen – wir nehmen uns jedem Projekt mit viel Sorgfalt an.

Wir zeichnen uns aus durch:

- eine Ausbildung im botanischen Garten

- einem Studium in den Umweltwisschaften (Biologie/Naturschutz)

- langjährige Berufserfahrung in der Landschaftspflege

- jahrzehntelange Bewirtschaftung von Grünland im Sinne der Natur

Unser Ziel sind zufriedene Kunden und dauerhafte Beziehungen zu diesen. Wir versuchen Sie mit unserem breiten Wissen und der langjährigen Erfahrung bestmöglich zu beraten und Ihre Wünsche umzusetzen.

Dienstleistungen

1. Mulcharbeiten von klein .... bis groß

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Vorteile:

Das Mulchgut bleibt als Biomasse auf der Fläche erhalten und dient der Humusanreicherung im Boden. Diese hat wiederum eine bessere Nährstoffversorgung und Wasserspeicherfähigkeit zur Folge. Dadurch wird die Vitalität des Rasens oder der Wiese erhöht und man erzielt langfristig ein gesünderes Erscheinungsbild. 

Rasenflächen
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 Wege & Wegrandstreifen                    Wiesenflächen & Streuobstwiesen   
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Verwilderte Brachgrundstücke inkl. Freisensen der Randbereiche

2. Freischneidearbeiten

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- Sensen von Wiesenflächen
- Freistellen von Bäumen und Sträuchern, um 
  diesen den Konkurrenzdruck um Wasser zu
  nehmen
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3. Baum- & Gehölzpflege

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> Baumfällung

> Baumschnitt

> Heckenschnitt

> Neuanpflanzung

> Rodungen

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4. Entfernung von Hecken & Sträuchern

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inklusive Wurzelentfernung und Angleichen des Bodenniveaus

5. Holzhacken 

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- Stämme bis 22cm Durchmesser
- Gehölzschnitt
- Abtransport des Hackgutes möglich

6. Bewässerungsservice

6000l Vakuumfass, sowie 4000l Bewässerungsfass in Kombination mit einer Pumpe, die bis zu 180l/min fördert. Für räumlich begrenzte örtliche Gegebenheiten steht auch ein 1000l Tank zur Verfügung. Sowohl das Wässern von Bäumen, als auch das Gießen von Beeten mittels Gießbrause oder Fächerdüse ist möglich. Eine großflächige Verteilung mit Düse oder Regner ist ebenfalls umsetzbar. Bei Bedarf kann dem Wasser Dünger zugesetzt werden.

7. Lieferung - Transport - Entsorgung

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Lieferung von aufbereitetem Mutterboden

Gemisch mit Kompost, optimal geeignet zur Ansaat von Rasen oder zum Anpflanzen von Hecken, Sträuchern und Beeten.

Lieferung von Hackschnitzeln

Geeignet für Beete und Baumscheiben. Verhindert den Aufwuchs von Beikräutern und schützt vor Verdunstung.

Entsorgung von Grünschnitt

Sonstige Transportarbeiten

8. Fräsarbeiten

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Die 110cm breite Fräse ist optimal geeignet zur:

- Rekultivierung von Flächen

...und zum Anlegen von:

- Beetstreifen

- Blühstreifen

9. Rasenflächen anlegen

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 Ansaat                                                                       Rollrasen    

10. Grünlandarbeiten

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Saatbettbereitung:

Mittels Kreiselegge wird die Fläche eingeebnet. Durch die nachlaufende Zahnpackerwalze wird eine leichte Rückverdichtung, sowie eine Belüftung des Bodens erzielt.

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Wildschweinschäden-Beseitigung:

Die Grassode wird durch die Kreiselegge wieder gleichmäßig in die durch die Wildschweine aufgewühlten Bereiche verteilt und durch die Zahnpackerwalze angedrückt. Einerseits kann das Gras wieder anwachsen, anderseits ist die Fläche für eine Nachsaat vorbereitet.    

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Wiesen-Abschleppen:

Durch das Abschleppen werden die Maulwürfhügel verteilt und es erfolgt eine Belüftung der Grasnarbe für einen besseren Aufwuchs.  

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Darüberhinaus sind wir an der Pacht von Wiesen zur extensiven Bewirtschaftung im Sinne des Naturschutzes interessiert.

11. Weitere Arbeiten auf Anfrage

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Grünflächen-Abräumen:

Durch Mähen, Schwaden und Abräumen mittels 32m³ Ladewagen im Herbst können klassische Wiesengesellschaften und wertvolle Biotope erhalten werden. Gleichzeitig ist eine Steigerung der Artenvielfalt möglich. Auf Wunsch kann der Ladewagen mit Messersatz gefahren werden, um das Schnittgut für einen besseren Rotteprozess zu zerkleinern. 

Wiesenmahd:

mittels Trommelmähwerk oder Balkenmähwerk. Das Wenden und Schwaden des Mahdgutes kann ebenfalls durchgeführt werden.   

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kontakt aufnehmen

Wolfsgartenallee 2, 64331 Weiterstadt, Deutschland

01738411346

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AGB

1. Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB´s gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (13 BGB) und gewerblichen Kunden.

2. Angebot - Preise

Angebote werden freibleibend abgegeben. Das Angebot bleibt zwei Wochen bestehen. Erfolgt die  Angebotsannahme in dieser Frist gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Arbeiten, wenn diese binnen drei Monaten begonnen werden. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 1 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten, Maschinenkosten oder Materialkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang.

Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von drei Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Arbeitsfreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

3. Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen oder verschieben. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um schlechte Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisationszeiten fortzuführen.

4. Vergütung

Gemäß 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten.

6. Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand fest verbaut, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

8. Abnahme

Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

9. Leistungsermittlung und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß.

10. Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Maße und Muster

(1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

(2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen) abweichen.

12. Pflichten des Kunden

(1) Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens. Sollte dies nicht geschehen, kann für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernommen werden.

(2) Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann keine Garantie übernommen werden.

13. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages / Leistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragsparteien abgezeichnet wurden.

14. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt und gesondert abgerechnet.

15. Bild-, Video-, Tondokumente

Dem Auftragnehmer ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von den Arbeitsmaßnahmen anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen.

Datenschutzerklärung

Allgemeine Hinweise

Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unserer Seite personenbezogene Daten (E-Mail, …) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Mit dem Absenden einer Anfrage stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben zur Beantwortung Ihres Anliegens erhoben und verarbeitet werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail widerrufen.

Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

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Marc Pelzer

Wolfsgartenallee 2

64331 Weiterstadt

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Garten- & Landschaftspflege Pelzer
vertreten durch Marc Pelzer
Adresse: Wolfsgartenallee 2, 64331 Weiterstadt
Tel.: 01785468824
E-mail: Landschaftspflege.Pelzer@online.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE317185150
Finanzamt Darmstadt

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